Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Geschäfte, Lieferungen und Leistungen, die von der Firma bildform e.U. Vladyslav Kalinovych (im folgenden bildform.at genannt) nach ordnungsgemäßer Auftragserteilung erstellt werden. Die AGB dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten – sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen – sowohl von bildform.at als auch seines Auftraggebers (im folgenden AG genannt) festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen. Die AGB sind integrierter Bestandteil von Werkverträgen, die die fachmännische Durchführung von Aufträgen durch bildform.at zum Gegenstand haben.

b. bildform.at ist berechtigt, den Auftrag durch unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu lassen.

c. Der AG sorgt dafür, dass bildform.at alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Anweisungen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.

d. Der AG erkennt diese AGB bei Auftragserteilung an, auch wenn diese AGB seinen eigenen Bedingungen ganz oder teilweise widersprechen.

e. Alle Leistungen von bildform.at erfolgen gegen Entgelt, lediglich die Erstellung von Angeboten erfolgt kostenlos. Der Tätigkeit von bildform.at liegt in der Regel eine Vereinbarung mit dem AG zugrunde, die sowohl den Umfang der Leistungen als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet. Für die Leistungserstellung sind ausreichende Auftragsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung z.B.: Briefing, Bereitstellung detaillierter Unterlagen etc.

II. Ausführungs- und Lieferfristen

a. Bei Übernahme eines Auftrages sind in Abhängigkeit vom Auftragsumfang präzise Vereinbarungen betreffend die Fristigkeit der auszuführenden Arbeiten zu treffen. Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der vom AG schriftlich bestätigten Übergabe des Werkes als erbracht.

b. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch bildform.at, wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom AG zur Verfügung gestellt wurden. Die vereinbarten Liefertermine sind grundsätzlich einzuhalten. bildform.at

c. Liefertermine verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Bearbeitung aus vom AG zu vertretenden Gründen sich verzögert. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen einen Rücktritt vom Vertrag.

d. Im Fall höherer Gewalt ist bildform.at berechtigt die Lieferfrist nach hinten zu verschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

III. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte

a. Das gesetzliche Urheberrecht von bildform.at an seinen Arbeiten ist unverzichtbar. Es wird vom AG anerkannt, dass es sich bei den von bildform.at gelieferten Daten um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gemäß § 3 UrhG handelt und dass die überlassenen Daten stets im Eigentum von bildform.at verbleiben.

b. Der AG ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die von bildform.at zur Nutzung überlassenen Daten nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.

c. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, räumt bildform.at dem AG Werknutzungsrechte ein, welche nur mit ausdrücklicher Zustimmung von bildform.at an Dritte übertragen werden dürfen. Bei weiterer, darüber hinausgehender Nutzung ist grundsätzlich Rücksprache zu halten. An den Entwürfen, Ausarbeitungen und 3d-Daten erwirbt der AG kein Eigentum. Das Eigentumsrecht steht bildform.at zu.

d. Der AG ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten Daten in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen. Werden geschützte Daten von bildform.at über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der AG verpflichtet, bildform.at hierfür ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt auch im Fall der Neuauflage eines Druckwerkes.

e. Der AG ist bei jeder Nutzung verpflichtet, die Herstellerbezeichnung bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtabkommen) idF. BGBI 108/1957 deutlich und gut lesbar unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen, wie folgt: „bildform.at“.

f. bildform.at ist gem. § 20 UrhG zur Anbringung seines Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihm erstellten Werk in angemessener Größe berechtigt. Form und Dauer der Kennzeichnung können mit dem AG abgesprochen werden. bildform.at verbleibt in jedem Fall gem. § 26 UrhG das Recht, die von ihm erstellten Werke zum Zweck der Eigenwerbung in gedruckter Form oder im Internet zu verwenden.

g. bildform.at archiviert die erstellten 3d-Daten und Lichtbilder und die bereitgestellte Daten 180 Tage ab Rechnungslegung ohne Rechtspflicht. Im Falle von Verlusts oder Beschädigung stehen dem AG keinerlei Ansprüche zu.

IV. Verschwiegenheitspflicht

bildform.at behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihm durch die Arbeit beim und mit dem AG bekanntgeworden sind, streng vertraulich; insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG zugänglich gemacht.

V. Rücktrittsrecht

a. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden von bildform.at ist der AG berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefs vom Vertrag zurückzutreten.

b. Nimmt der AG von der Durchführung des erteilten Auftrags Abstand, steht bildform.at mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des AG zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§1168a ABGB). Der AG trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht bei bildform.at liegen, wie Bereitstellung von termingerechten Daten.

c. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden bildform.at von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

VI. Zahlungsbedingungen und Honorar

a. bildform.at hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den AG. Die von bildform.at gelegten Rechnungen inkl. Umsatzsteuer sind ohne Abzug zahlbar und 14 Tage nach der Übergabe des Werkes fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

b. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist bildform.at berechtigt, nach Erbringung jeder Teilleistung eine Teilrechnung zu legen. Für Teilrechnungen gelten die festgelegten Zahlungsbedingungenen analog.

c. Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.

d. bildform.at ist berechtigt fergiggestelte Aufträge, welche vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Auftragübermittlung nicht abgenommen werden, ohne weitere Korrekturansprüche voll abzurechnen und damit das Projekt abzuschließen. Nachfolgende Korrekturen werden zum vereinbarten Stundensatz oder gemäß erneuter Honorarvereinbarung verrechnet.

e. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Ausstellung der Honorarnote geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Honorarrichtlinien für Werbegrafik-Designer. Die dort ausgewiesenen Honorarsätze gelten als Mindesttarife.

VII. Haftung und Gewährleistung

a. bildform.at ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen seines AG zu wahren. bildform.at haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. bildform.at haftet nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom AG genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem AG zumindest angeboten wurde.

b. Der AG haftet dafür, dass bildform.at die zur Erstellung der Leistung notwendigen Materialien und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Die vom AG überlassenen Materialien (Fotos, Texte, Modelle, Musik etc.) werden von bildform.at unter der Annahme verwendet, dass der AG zu deren Verwendung berechtigt ist und bei Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der AG haftet gemäß § 86 UrhG für jede Art widerrechtlicher Nutzung, soweit eine solche zumindest fahrlässig durch ihn ermöglicht oder geduldet wurde. bildform.at ist nicht verantwortlich zu prüfen, ob durch den Einsatz übermittelter Materialien Rechte Dritter verletzt werden könnten. Der AG haftet für sämtliche aus Verletzungen entstehenden Forderungen.

c. Schadenersatzansprüche des AG, insbesondere wegen Verzugs oder fehlerhafter/unvollständiger Leistung sind ausgeschlossen. bildform.at übernimmt keine Haftung für entgangene Geschäfte oder Folgeschäden.

d. Für Mängel die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des AG zurückzuführen sind wird nicht gehaftet (§1168a ABGB).

VIII. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

a. Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches Recht, auch wenn der AG seinen Sitz nicht in Österreich hat. Als Gerichtsstand gilt die Zuständigkeit des am Geschäftssitz der bildform.at Gerichtes als vereinbart.

b. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein, sind diese durch eine jeweils dem Sinn entsprechende Bestimmung zu ersetzten. Davon nicht berührte Bestimmungen bleiben aufrecht.

(Stand 05.2023)

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